Spezialist:in Fuß- und Sprunggelenkchirurgie (GFFC) mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Die Mitglieder der GFFC e.V. haben die exklusive Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit dem TÜV Rheinland, eine besondere Qualifikation zu erwerben. Die Personenzertifizierung „Spezialist: in Fuß- und Sprunggelenkchirurgie (GFFC) mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation“ bietet Fachärztinnen im Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie die Chance, ihre herausragende Expertise in der Behandlung von Erkrankungen und Verletzungen des Fußes und Sprunggelenks sichtbar zu machen. Dieses Zertifikat zeichnet hochqualifizierte Fuß- und Sprunggelenkchirurg: innen aus und vermittelt Patient: innen und Kolleg: innen Vertrauen und Sicherheit.
Weitere Informationen wie zum Beispiel die Voraussetzungen zur Erlangung des Zertifikats und der Re-Zertifizierung finden sie unter folgendem Link:
Prüfungs- und Zertifizierungsordnung Spezialist: in Fuß- und Sprunggelenkchirurgie (GFFC) mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Um an der Personenzertifizierung teilnehmen zu können, ist das Ausfüllen des Formulars über diesen Link,
Prüfungs- und Zertifizierungsantrag (PZA)
und das Einreichen aller relevanten Nachweise per Mail an service@gffc.de erforderlich. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt dann die Zulassung zu einem Multiple-Choice Test.
Die Deadline für weitere Einreichungen ist jetzt abgelaufen. Vielen Dank für Ihre zahlreichen Anträge.
Über weitere Prüfungstermine informieren wir Sie zeitnah.
Folgender Termin für die MC-Prüfung ist geplant:
04.12.2025 12:00 Uhr im Infinity Hotel Unterschleißheim.
Zusammenfassung Voraussetzungen Anmeldung und Prüfungszulassung:
Zur Prüfung können nur Personen zugelassen werden, die die folgenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- Im Besitz des GFFC-Expertenzertifikates für Fußchirurgie (vergleichbare Zertifikate können im Einzelfall anerkannt werden)
- Nachweis über mindestens 200 eigenverantwortlich durchgeführte fußchirurgische Eingriffe der letzten 2 Jahre, davon müssen mindestens 50 als hochkomplex klassifiziert sein und dürfen maximal 50 operative Versorgungen von OSG-Frakturen und bis zu 100 operativen Korrekturen des Hallux valgus angerecht werden
- Teilnahme an mindestens 5 von der GFFC anerkannten fuß- und sprunggelenkschirurgischen Fortbildungen in den letzten 5 Jahren vor der Abschlussprüfung, wie z.B.
- GFFC Jahrestagung
- D.A.F. Jahrestagung
- GFFC Expertenkurse
- EFAS Symposium
- EFAS Kongress
- AOFAS Kongress
- AO Fußkurs
Beispiel absolvierte Fortbildungen der letzten 5 Jahre (Excel-Datei zum Download)
Ein Beispiel für den geforderten OP-Katalog nach Fallzahlen können Sie gern per Email an service@gffc.de anfordern.